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Feuerwerke zum Geburtstag – Zum selber Zünden

Möchten Sie an Ihrem Geburtstag ein Feuerwerk selber zünden? Das kann mit ein wenig Vorarbeit zu einem beeindruckenden Ereignis werden. Sie dürfen außerhalb der Silvesterzeit Feuerwerke nur mit Sondergenehmigungen kaufen. Die sind aber einfach, bei der zuständigen Gemeinde mittels eines Antrags zu erhalten. Bei Geburtstagen und Hochzeiten werden auf Wunsch und Beantragung, Sondergenehmigungen vom Amt ausgestellt, die es Ihnen ermöglichen, auch außerhalb der Silvesterzeit, Feuerwerke einkaufen zu können.

Feuerwerk zum GeburtstagWas Sie selber zünden dürfen

Nicht alle Feuerwerke dürfen von Privatpersonen gezündet werden. Es dürfen lediglich Feuerwerke der Klasse 1 (auch Kinderfeuerwerke genannt) und der Klasse 2 (Silvesterfeuerwerk genannt), von Privatpersonen gezündet werden. Feuerwerke der Kategorie 3 und 4 dürfen ausschließlich von geschulten Pyrotechnikern verwendet werden. Möchten Sie ein ganz besonders aufwendiges Spektakel gestalten, dann sollten Sie sich an einen Pyrotechniker wenden. Feuerwerke der Kategorie 2 können bei durchdachter Planung aber auch beeindrucken und eine Geburtstagsfeier passend untermalen. Um das nötige Feuerwerk außerhalb der Silvesterzeit kaufen zu können, benötigen Sie die amtliche Erlaubnis für das Feuerwerk und Ihren Personalausweis. Sie müssen nachweisen können, dass Sie älter als 18 Jahre sind. Feuerwerke können Sie auch über das Internet beziehen, dann müssen Sie die benötigten Papiere sannen und per Mail versenden können. Kein Fachhandel darf ohne einen Altersnachweis und einer amtlichen Erlaubnis Feuerwerk verkaufen.

Was bei einer Sondergenehmigung zu berücksichtigen ist

Geburtstagsfeuerwerk

Wenn Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde eine Sondergenehmigung für ein Feuerwerk an Geburtstagen oder Hochzeiten ausstellen lassen müssen, sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen. In den meisten Fällen wird Ihnen die Sondergenehmigung per Post zugestellt, dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie sollten die Genehmigung daher früh genug beantragen. Fragen Sie vor der Beantragung nach, wie lange es in der Regel dauert, bis Sie das Dokument in Händen haben, damit Sie besser planen können. Beachten Sie, dass eine Sondergenehmigung Gebühren kostet. Damit keine negative Überraschung auf Sie wartet, sollten Sie sich vor Beantragung nach den Kosten einer Sondergenehmigung erkundigen. Die Preise sind nicht deutschlandweit festgeschrieben und variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Auf der Genehmigung ist genau vermerkt, wie lange und in welchem Zeitraum das Feuerwerk stattfinden darf. An diese Vorgaben müssen Sie sich genau halten, wenn Sie keine Ordnungsstrafe riskieren möchten. Die Art des erlaubten Feuerwerks wird genau auf der Genehmigung vermerkt. Sie dürfen nur die erlaubten Feuerwerkskörper erwerben und verwenden. Sollten Sie von der letzten Silvesterfeier noch andere, auf der Genehmigung nicht vermerkte Feuerwerkskörper besitzen, dann dürfen Sie diese nicht verwenden.

Lassen Sie sich gut beraten

Die meisten Händler, die mit Feuerwerken gewerblich handeln, sind selber Pyrotechniker oder haben Pyrotechniker im Unternehmen und kennen sich mit Feuerwerken bestens aus. Sie dürften ansonsten keinen Handel damit betreiben. Sollten Sie Fragen zur Gestaltung des Feuerwerks oder zu Gefahren bei der Durchführung haben, bekommen Sie diese kompetent beantwortet. Gehen Sie kein Risiko ein und halten Sie sich an die Ratschläge des Fachmanns. Richten Sie sich an die üblichen Sicherheitsvorschriften sowie an die vorgeschriebene Altersbegrenzung. Zünden Sie das geplante Feuerwerk nur selber, wenn Sie die Sondergenehmigung erhalten haben, und lassen Sie keine Minderjährigen in die Nähe.

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